1. Benutzung der Schlachteinrichtung
Die EZG "Weideland" Schuttertal
vermietet das Schlachthaus an Vereinsmitglieder und
Dritte weiter. Notschlachtungen sind nicht
zulässig. Auch darf das Fleisch eines
notgeschlachteten Tieres vor der Freigabe durch den
amtlichen Tierarzt für Fleischhygiene nicht im
Kühlhaus aufbewahrt werden.
Die Arbeitszeit ist von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr beschränkt. Jeder Benutzer ist für die Einhaltung
der geltenden gesetzlichen Bestimmungen selbst
verantwortlich.
2. Ordnung, Sauberkeit und Hygiene
Jeder Benutzer, dem das Schlachthaus
zur Verfügung gestellt wird, hat für absolute
Sauberkeit vor und nach der Benutzung zu sorgen und
verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung der
in der Nutzungsordnung aufgeführten Bestimmungen. 3.
Der SchlachtablaufSchlachttiere
sind mindestens 72 Stunden vor der Schlachtung beim
zuständigen amtlichen Tierarzt für Fleischhygiene anzumelden,
um die Durchführung der Lebend- und Fleischbeschau
mit ihm abzusprechen.
Zuständig für die ambulante fleischhygienische und Trichinenuntersuchung sind die amtlichen Tierärztinnen:
Christiane Beck-Pfisterer
|
Marie-Christin Bootz-Brenner
|
Reichenbacher Hauptstraße 64
|
Krumme Straße 6
|
77933 Lahr
|
77963 Schwanau-Allmansweier
|
Tel: 07821 977035
|
Tel: 07824 661096 oder 998099
|
Fax: 07821 977036
|
Fax: 07824 4409
|
Mobil: 0151 15555705
|
Mobil: 0178 6167433
|
beck-pfisterer @ t-online.de
|
christel @ obrenner.de
|
4. Beschädigungen und Defekte
Die EZG "Weideland" Schuttertal
haftet grundsätzlich dem Nutzer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Sie haftet generell nicht für den
Schlachthofablauf, für unsachgemäßes Verhalten,
für das Fleisch, das im Schlachthaus hängt bzw.
verarbeitet wird, und Schäden, die durch Personen
und Schlachttiere angerichtet werden.
5. Weisungen
Den Anordnungen des zur Aufsicht
bevollmächtigten Personals ist vom Benutzer Folge
zu leisten. Dies gilt selbstverständlich auch für
Anweisungen und Aufträge, die im Namen des
Vorstandes ausgesprochen und angeordnet werden.
6. Belegung
Die Belegung des Schlachtraumes, der
Kühlräume und Zerlegeräume erfolgt über Herrn
Anton Beck, Holzerhof, Tel. 07823-1586. Er ist auch
zuständig für die Schlüsselausgabe und erster
Ansprechpartner bei Störungen jeglicher Art.
7. Gebührenordnung
Die Benutzungsgebühren für die
Schlachthauseinrichtungen sind in einer separaten
Gebührenordnung geregelt. Der Gebühreneinzug
erfolgt per Einzugsermächtigung oder den Kassierer
oder dessen Vertreter.
8. Zuwiderhandlungen
Stellen die bevollmächtigten
Personen oder die Nachbenutzer des Schlachthauses
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung für
das Schlachthaus fest und sind diese vom
Nachbenutzer ordnungsgemäß einem Mitglied des
Vorstandes gemeldet worden, entscheidet der 1.
Vorsitzende oder sein Stellvertreter und in
besonders schweren Fällen der gesamte Vorstand
über die ersatzweise Beseitigung der Mißstände.
|